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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN TRACKSTORE BVBA. 

I. ALLGEMEINES 

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über den Kauf/Verkauf von Waren und/oder Aufträge von TRACKSTORE BVBA in Sint-Katelijne-Waver (Belgien), im Folgenden Trackstore genannt, sofern nicht anders in Angebot oder Vertrag festgelegt. Diese Bedingungen können als Trackstore zitiert werden. 

2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden; diese Ergänzungen und Abweichungen gelten nur für den Vertrag, in dem sie vorgenommen wurden. 

3. Die Rechte und Pflichten aus Verträgen zwischen TRACKSTORE und dem Auftraggeber können vom Auftraggeber nicht an Dritte übertragen werden, es sei denn, dies geschieht mit schriftlicher Zustimmung von TRACKSTORE. 

II. ANGEBOTE 

1. Alle Angebote sind unverbindlich und haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Ein Angebot, das eine Frist enthält, kann von TRACKSTORE dennoch widerrufen werden, selbst nach Erhalt der Bestellung bzw. des Auftrags, sofern dies innerhalb von 5 Tagen geschieht. 

III. VERTRÄGE 

1. Ein Vertrag wird erst dann als rechtsgültig angesehen, wenn TRACKSTORE die Bestellung bzw. den Auftrag schriftlich bestätigt hat oder mit der Ausführung der Bestellung bzw. des Auftrags begonnen hat. Der Inhalt des Vertrags wird durch das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von TRACKSTORE und diese allgemeinen Bedingungen bestimmt. 

IV. PREISE 

1. Alle Preisangaben und die Preise, die TRACKSTORE in Rechnung stellt, sind die zum Zeitpunkt des Angebots bzw. des Zustandekommens des Vertrags geltenden Preise, ab Standort Sint-Katelijne-Waver, zuzüglich Mehrwertsteuer sowie anderer mit dem Vertrag verbundener Kosten, wie Abgaben, Transport und Tarife. 

2. Sollte sich nach Abgabe des Angebots eine Änderung in einem der preisbestimmenden Faktoren ergeben, ist TRACKSTORE berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, selbst wenn der Vertrag inzwischen zustande gekommen ist. 

3. Preiserhöhungen von mehr als 10% geben dem Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern dies schriftlich und innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt unserer entsprechenden Mitteilung geschieht. Eine Kündigung wie oben erwähnt gibt dem Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. 

V. BEZAHLUNG 

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Rechnungen vor der Abholung und/oder Lieferung der betreffenden Waren bzw. vor der Durchführung der betreffenden Arbeiten zu bezahlen (Zahlung im Voraus), es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 

2. Wenn Rechnungen nicht bar gemäß Artikel V. Absatz 1 bezahlt werden, ist der Auftraggeber durch den bloßen Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, unabhängig davon, ob die Überschreitung dem Auftraggeber zugerechnet werden kann oder nicht. 

3. Unbeschadet der ihr weiter zustehenden Rechte ist TRACKSTORE in diesem Fall berechtigt, auf den offenen Betrag einen Zinssatz von 1% pro Monat oder einen Teil eines Monats zu berechnen, beginnend ab dem betreffenden Fälligkeitstag. 

4. Alle von TRACKSTORE im Rahmen eines Streits mit dem Auftraggeber entstandenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, sowohl klagend als auch verteidigend, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

5. Eingehende Zahlungen werden zur Begleichung der ältesten offenen Posten verwendet - einschließlich Zinsen und Kosten -, selbst wenn der Auftraggeber erklärt, diesbezüglich anders zu verfahren. 

6. Im Falle einer verspäteten Zahlung trägt der Auftraggeber das Risiko eines für TRACKSTORE nachteiligen Wechselkurses. Stichtage sind das Fälligkeitsdatum der Rechnung und das Datum, an dem die Zahlung erfolgt. 

VI. LIEFERZEIT, LIEFERUNG, RISIKO 

1. Die in dem Angebot und/oder dem Verkaufsvertrag genannte bzw. vereinbarte Lieferzeit gilt nicht als verbindliche Frist, auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert wurde. Bei verspäteter Lieferung ist TRACKSTORE daher erst nach schriftlicher Mahnung in Verzug. Unter Lieferzeit wird auch die Reparaturzeit verstanden. 

2. Die genannte bzw. vereinbarte Lieferzeit wird in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, automatisch verlängert um die Zeiträume, während denen: 

- es zu Verzögerungen bei der Anlieferung und/oder dem Versand und/oder zu anderen Umständen kommt, die die Ausführung vorübergehend verhindern, unabhängig davon, ob dies TRACKSTORE zugerechnet werden kann; 

- der Auftraggeber in einer oder mehreren Verpflichtungen gegenüber TRACKSTORE in Verzug gerät oder begründete Furcht besteht, dass er hierin in Verzug geraten wird, unabhängig davon, ob die Gründe dafür begründet sind oder nicht; 

- der Auftraggeber TRACKSTORE nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen; diese Situation tritt unter anderem ein, wenn der Auftraggeber es versäumt, den Lieferort mitzuteilen oder die für die Ausführung erforderlichen Daten, Waren oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. 

3. Die Lieferung in Belgien erfolgt ab Standort in Sint-Katelijne-Waver, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Waren werden auf Kosten und Risiko des Auftraggebers transportiert, auch wenn die Lieferung kostenlos erfolgt. 

4. Wenn TRACKSTORE auf Anfrage des Auftraggebers für den Versand der Waren sorgt oder wenn die vereinbarten Incoterms diese Verantwortung auf TRACKSTORE übertragen, stehen Zeitpunkt, Versandart und Versandroute in ihrem Ermessen. Eine Transportversicherung wird von TRACKSTORE nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen; alle damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. 

5. Die Lieferung wird als erfolgt angesehen, sobald die Waren bei TRACKSTORE dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. 

Wenn der Auftraggeber die Waren nicht abnimmt, werden sie auf seine Kosten und sein Risiko gelagert oder von TRACKSTORE verkauft. TRACKSTORE ist berechtigt, ihre Forderung auf den Erlös geltend zu machen. 

6. Die Lieferung außerhalb Belgiens erfolgt Ex Works (EXW) Incoterms 2000, es sei denn, es wurde schriftlich eine der anderen Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC), Ausgabe 2000, vereinbart. 

7. Teillieferungen sind zulässig. 

VII. GARANTIE / BESTREITUNGEN 

1. Die von TRACKSTORE gelieferten Waren entsprechen den Spezifikationen, wie sie auf der Verkaufsrechnung/Proforma beschrieben sind. Allgemein wird keine Garantie gewährt, es sei denn, es wird anders angegeben. Garantieansprüche sind nicht übertragbar an Dritte. 

2. Auf die Gefahr des Verlusts seines Rechts auf Anfechtung muss der Auftraggeber Beschwerden bezüglich der Höhe des Rechnungsbetrags oder sichtbarer Mängel in den gelieferten Waren innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt bzw. Lieferung schriftlich an TRACKSTORE melden, zusammen mit einer genauen Beschreibung der Beschwerde/Anfechtung. Für alle anderen Streitigkeiten gilt eine Frist von 14 Tagen, nachdem die Mängel bekannt geworden sind oder bekannt hätten sein können. Die betreffenden Waren müssen auf erste Anfrage TRACKSTORE zur Verfügung gestellt werden, um untersucht zu werden. 

3. Streitigkeiten sind nicht möglich, wenn: 

- die Waren für einen anderen Zweck verwendet wurden als den, für den sie normalerweise bestimmt sind, oder nach Ansicht von TRACKSTORE auf unsachgemäße Weise verwendet oder transportiert wurden oder von dem Auftraggeber oder einem Dritten repariert wurden; 

- der Schaden durch Nachlässigkeit des Auftraggebers verursacht wurde (z.B. durch unzureichende Wartung) oder weil der Auftraggeber gegen Anweisungen, Hinweise und Ratschläge von TRACKSTORE verstoßen hat; 

- es sich um Teile handelt, deren Siegel gebrochen ist oder die bei Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig ersetzt werden müssen oder die Zubehörteile sind; 

- der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber TRACKSTORE (sowohl finanziell als auch anderweitig) nicht nachgekommen ist. 

4. Wenn der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels ein bestimmtes Element anfechtet und seine Beschwerde von TRACKSTORE für begründet erachtet wird, wird TRACKSTORE nach Wahl die betreffenden Waren kostenlos ersetzen (wobei die ersetzten Waren in ihr Eigentum übergehen) oder reparieren oder einen Preisnachlass gewähren. 

5. Die Bearbeitung einer Streitigkeit unterbricht nicht die Zahlungspflicht des Auftraggebers. 

6. Wenn außerhalb der oben beschriebenen Fälle einer Streitigkeit Beachtung geschenkt wird, geschieht dies völlig unverbindlich und der Auftraggeber kann hieraus keine Rechte ableiten. 

VIII. PRÜFUNG 

1. Der Auftraggeber hat, auf eigene Kosten, das Recht, die Waren vor der Lieferung zu prüfen, zu einem von TRACKSTORE festgelegten Zeitpunkt und Ort. 

IX. NICHTERFÜLLUNG / KÜNDIGUNG / AUSSETZUNG 

1. TRACKSTORE ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, ohne gerichtliches Einschreiten, ganz oder teilweise zu kündigen oder die Ausführung auszusetzen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte (auf Erfüllung und/oder Schadensersatz), wenn: 

- der Auftraggeber gegen eine Bestimmung des Vertrags zwischen den Parteien verstößt; 

- der Auftraggeber einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder einen Insolvenzantrag stellt; 

- die Insolvenz des Auftraggebers beantragt wird; 

- das Unternehmen des Auftraggebers eingestellt oder liquidiert wird; 

In diesen Fällen ist jede Forderung gegen den Auftraggeber sofort fällig, ohne dass TRACKSTORE zur Schadensersatzleistung oder Garantie verpflichtet ist. 

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels getroffenen Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Auftraggeber, nach schriftlicher Einladung dazu, nicht innerhalb von sieben Tagen nach Auffassung von TRACKSTORE angemessene Sicherheit geleistet hat. 

3. Wenn der Auftraggeber länger als vierzehn Tage mit der Zahlung und/oder Abnahme in Verzug bleibt, ist TRACKSTORE ohne weitere Ankündigung berechtigt, die verkauften Waren erneut zu verkaufen, in welchem Fall die geleistete Anzahlung an TRACKSTORE als Entschädigung für den von ihr erlittenen Schaden verfällt, es sei denn, der Auftraggeber kann einen Gegenbeweis erbringen, dass dieser Schaden geringer ist. 

X. EIGENTUMSVORBEHALT 

1. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt für Forderungen auf Zahlung aller von TRACKSTORE an den Auftraggeber im Rahmen eines Vertrags gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder im Rahmen der Lieferung erbrachten Dienstleistungen sowie für Forderungen aufgrund der Nichterfüllung des Auftraggebers dieser Verträge. 

2. TRACKSTORE ist in den in Artikel IX genannten Fällen berechtigt, die gelieferten Waren, die gemäß dem vorhergehenden Absatz in ihrem Eigentum geblieben sind, zurückzunehmen. Eine solche Rücknahme gilt als Kündigung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages/der Verträge. Der Auftraggeber ermächtigt TRACKSTORE, soweit erforderlich unwiderruflich, die betreffenden Waren dort abzuholen, wo sie sich befinden. 

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, sofern und soweit dies im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit erforderlich ist, über die Waren, auf die der Eigentumsvorbehalt lastet, zu verfügen. Macht der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch, ist er verpflichtet, die Waren, auf die der Eigentumsvorbehalt lastet, auch nur unter Vorbehalt der Eigentumsrechte von TRACKSTORE an Dritte zu liefern. Er ist ebenfalls verpflichtet, TRACKSTORE auf erste Anfrage ein Pfandrecht an den Forderungen zu gewähren, die er gegenüber diesen Dritten hat oder erhalten wird. Für den Fall, dass der Auftraggeber dies verweigert, gilt diese Bestimmung als unwiderrufliche Vollmacht an TRACKSTORE, dieses Pfandrecht zu begründen. 

XI. EINBEHALTUNGSRECHT 

1. TRACKSTORE hat das Recht, die Lieferung bestimmter Maschinen und/oder Waren (die sich bei uns zur Reparatur/Überprüfung/Verkauf oder Transport befinden) zurückzuhalten, bis alle offenen Beträge bezahlt sind. Auch wenn diese Maschinen oder Waren nicht im Eigentum von TRACKSTORE stehen. 

XII. EINTAUSCH 

1. Wenn der Auftraggeber ein in Zahlung gegebenes Kraftfahrzeug weiterhin nutzt, während er auf die Lieferung des von ihm bestellten Kraftfahrzeugs wartet, trägt er alle Kosten in Bezug auf das erstgenannte Kraftfahrzeug und etwaige Wertminderungen davon. 

XIII. HAFTUNG 

1. TRACKSTORE haftet nicht für Schäden, die aus einer etwaigen Nichterfüllung ihrer Verpflichtung(en) gegenüber dem Auftraggeber resultieren. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus Garantie/Bestritungen, wie in Artikel VII beschrieben, gilt als einzige und umfassende Schadensersatzleistung. 

Jede andere Forderung auf Schadensersatz, auch für Betriebsschäden (Stillstands- und Ertragsausfälle sowie andere indirekte Schäden jeglicher Art) und Schäden aufgrund von Haftung gegenüber Dritten, wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von TRACKSTORE oder leitenden Angestellten vor. 

2. TRACKSTORE haftet auch nicht für Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit von (nicht-leitenden) Untergebenen oder von anderen, die sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags eingeschaltet hat. 

3. TRACKSTORE übernimmt keine Haftung für von ihr oder in ihrem Namen erteilte Ratschläge. 

4. TRACKSTORE haftet nicht für Schäden an Kraftfahrzeugen Dritter, die sich auf ihrem Gelände befinden. 

XIV. HÖHERE GEWALT 

1. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen versteht man jede Umstände, die außerhalb des Willens und des Handelns von TRACKSTORE liegen, ob vorhersehbar oder nicht, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags, infolgedessen die Erfüllung von TRACKSTORE vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie Krieg, staatliche Maßnahmen, Mangel an Rohstoffen, Fabrik- oder Transportstörungen jeglicher Art, Streiks, Ausschluss oder Mangel an Personal, Quarantäne, Epidemien, Frostschäden, Nichterfüllung von Dritten, die von TRACKSTORE zur Durchführung des Vertrags eingeschaltet wurden, usw. 

XV. TEILWEISE NICHTIGKEIT 

1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen aus diesem Vertrag mit dem Auftraggeber nicht oder nicht vollständig rechtsgültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die die Absicht der Parteien und das von ihnen angestrebte wirtschaftliche Ergebnis auf rechtlich wirksame Weise so nah wie möglich erreicht. 

XVI. STANDORT DER ERFÜLLUNG, ANWENDBARES RECHT, ZUSTÄNDIGES GERICHT 

1. Der Sitz von TRACKSTORE ist der Ort, an dem der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber TRACKSTORE nachkommen muss. 

2. Auf alle Angebote und Verträge von TRACKSTORE findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. 

3. Alle Streitigkeiten, die aus dem zwischen dem Auftraggeber und TRACKSTORE geschlossenen Vertrag oder aus weiteren Verträgen, die sich daraus ergeben könnten, entstehen, werden vor dem zuständigen Gericht in Mechelen entschieden. 

Datenschutzerklärung für Vereinbarung und Marketing

Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefon) werden von Trackstore BVBA verarbeitet, um die Kundenverwaltung auf der Grundlage der vertraglichen Beziehung, die sich aus Ihrem Auftrag/ Ihrer Bestellung ergibt, im Rahmen verschiedener gesetzlicher Pflichten (unsere Haftung, Aufbewahrungspflicht, Buchhaltungsgesetz) und für Direktmarketing (um Ihnen gegebenenfalls neue Dienstleistungen anzubieten) auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Die Verarbeitung erfolgt stets durch den Geschäftsführer.

Wir teilen Ihnen mit, dass wir während der uns erteilten Auftragsausführung/Ihrer Bestellung Ihre Daten nicht löschen können, um unsere Dienstleistungen zu gewährleisten. Nach Beendigung des Auftrags (gegebenenfalls durch Sie) sind wir verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten noch 10 Jahre im Rahmen der auf uns anwendbaren gesetzlichen Pflichten aufzubewahren. Die Daten, die wir dann von Ihnen aufbewahren und archivieren, werden nur die notwendigen im Rahmen der gesetzlichen Pflicht sein.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre personenbezogenen Daten von uns an Dritte weitergegeben werden können im Rahmen des uns erteilten Auftrags und zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Sie können uns jederzeit hierzu konsultieren, und wir werden Ihnen dann mitteilen, bei welcher Stelle sich Ihre Daten befinden.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Daten zu Zwecken des Direktmarketings verarbeiten, genügt es, uns dies unter info@trackstore.be mitzuteilen. Über diese Adresse können Sie auch jederzeit anfragen, welche Daten wir über Sie verarbeiten und diese korrigieren oder löschen lassen (letzteres soweit möglich im Rahmen des erteilten Auftrags/der Bestellung und des Gesetzes).

Falls die uns übermittelten Daten nicht korrekt sein sollten und Sie eine Korrektur verlangen, können Sie jederzeit, soweit möglich, verlangen, dass die Verarbeitung der Daten eingeschränkt wird.

Alle Dienstleistungen, die im Rahmen der Ihnen durch die Allgemeine Datenschutzverordnung gewährten Rechte erbracht werden, sind, soweit zumutbar, kostenlos.

Wenn Sie mit der Art und Weise, wie wir Ihre Daten verarbeiten, nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Kommission zum Schutz der Privatsphäre (Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel) wenden.

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Barrierefreiheitserklärung

Trackstore verpflichtet sich, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit folgender Gesetzgebung: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Website: www.trackstore.be  

 

Konformitätsstatus 

Diese Website ist teilweise konform aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmen. 

 

Erstellung dieser Erklärung 

Es wurde kein externes Audit zur Barrierefreiheit durchgeführt. Unser Webentwickler, die Marketingagentur MaesMedia, hat jedoch die notwendigen Schulungen absolviert. Auf dieser Grundlage wurde die Struktur und Zugänglichkeit unserer Website angepasst.  

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Unsere Website enthält standardmäßig keine nicht barrierefreien Inhalte. Wir bemühen uns, alle Inhalte so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Mit Ausnahme einiger Dateien (z. B. PDF) oder externer Inhalte wurden alle Inhalte so zugänglich wie möglich gemacht.  

Wenn Sie Inhalte finden, die nicht digital zugänglich sind, können Sie uns dies mitteilen. Wir werden versuchen, Ihnen diese Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.  

 

Kontaktinformationen 

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website/Anwendung haben, können Sie uns kontaktieren. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.  

Wenn der oben genannte Dienst nicht reagiert, können Sie unseren Webentwickler kontaktieren.  

 

Verbesserungsplan 

Wir tun unser Bestes, um unsere Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten.  

Welche Änderungen planen Sie, um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu verbessern? Für uns ist dies ein kontinuierlicher Prozess, und wir bemühen uns, diesen bestmöglich umzusetzen und aufrechtzuerhalten. 

Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt. 

Die letzte Überarbeitung der Erklärung erfolgte am 02.06.2025.  

IM FOKUS

Neuson DW20 (6821)

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